Entsorgungsgebühren Tragetaschen

entsorgungsgebühren

Die zwischen WEPA Apothekenbedarf und Systemanbieter verhandelte Entsorgungsgebühren für unsere Tragetaschen finden Sie hier.

Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes (VerpackG)

Seit dem 01. Januar 2019 regelt das Verpackungsgesetz die Rückführung der in den Verkehr gebrachten Verpackungen (Service- und Verkaufsverpackungen). Das Verpackungsgesetz (VerpackG) löst die Verpackungsverordnung (VerpackV) ab.

Wir sind auch hier Ihr Partner und bieten Ihnen eine unbürokratische und einfache Lösung!

Das Verpackungsgesetz verpflichtet ab 2019 die Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen*, sich zur Gewährleistung der flächendeckenden Rücknahme an einem oder mehreren Systemen zu beteiligen (Systembeteiligungspflicht**) und sich bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zu registrieren.

Unser Service für Sie

WEPA Apothekenbedarf hat sich bei der ZSVR registriert und arbeitet mit einem Partner zusammen, die ein solches System betreibt. Wir bieten Ihnen zum Thema Entsorgung eine unbürokratische, einfache Lösung an.  Sie können bei WEPA Apothekenbedarf „lizenzierte“ Serviceverpackungen*** beziehen und somit für diese Verpackungen der Systembeteiligungspflicht nachkommen. Dies gilt für die in Ihrer Apotheke ausgegebenen Primärpackmittel der Marke aponorm®, sowie weitere Primärpackmittel aus dem WEPA-Sortiment (Tragetaschen, Beutel, Flaschen, Kruken, Dosen, Tuben etc.) - auch wenn diese Packmittel Ihren individuellen Apothekenaufdruck tragen. Die anfallenden Entsorgungsgebühren, die sich aus den Gewichten der jeweiligen Packmittelgrößen/-Ausführungen errechnen, werden separat auf den Rechnungen über die Verpackungen ausgewiesen.


Weiterführende Informationen und Anmeldung zur Übertragung Ihrer Servicebeteiligungspflicht auf WEPA Apothekenbedarf finden Sie hier.


Entsorgungsgebührenpreisliste 2019

Zwischen WEPA Apothekenbedarf und Systemanbieter verhandelte Entsorgungsgebühren (je kg):
Glas: 0,03265 €, Papier/Pappe/Karton: 0,06450 €, Aluminium: 0,48500 €, Kunststoff 0,54200 €, Sonst. Verbundverpackung: 0,50500 €.

Die angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und gelten vorbehaltlich gesetzlicher und / oder abfallrelevanter Änderungen.



* Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen ist, wer mit Ware befüllte Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, erstmals gewerbsmäßig entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte in Deutschland mit dem Ziel des Vertriebs, des Verbrauchs oder der Verwendung abgibt oder nach Deutschland einführt. (§ 3 Abs. 1, 8, 9, 14 VerpackG)

** Systembeteiligungspflicht (Vergl. § 7 VerpackG)

*** Serviceverpackungen sind „[…] Verpackungen, die erst beim Letztvertreiber befüllt werden, um […] die Übergabe von Waren an den Endverbraucher zu ermöglichen oder zu unterstützen […]“(§3 Abs. 1, S. 1, Nr. 1, Buchstabe a) VerpackG) und zählen zu den Verkaufsverpackungen.